Erhalt wertvoller Lebensräume dank unserer Landwirte!
Honorierung und Ausgleichszahlungen
Seit über 30 Jahren ein wichtiges Thema bei SICONA: Der Vertragsnaturschutz mit den Landwirten in unserer Region. Die gesetzliche Basis ist die großherzogliche Verordnung zur Förderung der Biodiversität, die sogenannte Biodiversitätsverordnung. Diese gibt die Rahmenbedingungen vor und beinhaltet eine Fülle von Programmen, aus denen der Landwirt wählen kann.
Es handelt sich um freiwillige Vertragsnaturschutzprogramme mit einer Laufzeit von fünf oder mehr Jahren. Ziel dieser Programme ist die Zusammenarbeit von Landwirtschaft und Naturschutz zu stärken, die Artenvielfalt zu fördern und wertvolle Lebensräume zu erhalten. Damit einher geht eine extensive Bewirtschaftung der Flächen und der Verzicht auf den Einsatz von Pestiziden und Düngemitteln. Um die wertvolle Arbeit der Landwirte zu würdigen und sie für etwaige Ertragseinbußen (im Vergleich zu einer intensiveren Landnutzung mit Einsatz von Dünger und Pestiziden) zu entschädigen, erhalten die Landwirte entsprechende Ausgleichszahlungen. Die Fördergelder werden vom Landwirtschaftsministerium zur Verfügung gestellt.
Als Biologische Station übernimmt SICONA unter der Finanzierung des Umweltministeriums die Verhandlungen mit den Landwirten. SICONA berät sie, um das beste Programm für die jeweilige Fläche zu finden. Die Ansprechpartner bei SICONA (siehe unten) kontaktieren dazu jährlich die Bewirtschafter, deren Verträge auslaufen und verlängern sie, wenn gewünscht, für die nächste Förderperiode. Zusätzlich werden jedes Jahr neue Verträge auf Grünland- oder Ackerflächen abgeschlossen. Hier heißt es dann: Je mehr, desto besser! Da das Konzept des Vertragsnaturschutz eine Win-Win-Situation sowohl für die teilnehmenden Landwirte als auch für die Natur ist.
Die den Biodiversitätsprogrammen zugrundeliegende Verordnung befindet sich zurzeit in der Novellierung. Neben kleineren Änderungen an den Programmen wird dadurch auch der Pool an Flächen, auf denen Verträge abgeschlossen werden können, stark erweitert. Eine weitere Neuerung, die SICONA besonders freut, ist die Erhöhung der Prämien für die teilnehmenden Landwirte. Ohne deren enorme Bereitschaft zur extensiven Nutzung wäre der Erhalt der wertvollen Wiesen und Weiden und auch der anderen artenreichen Biotope nicht möglich. Dafür wollen wir uns an dieser Stelle bei allen teilnehmenden Landwirten bedanken!
Welche Flächen kommen für ein Biodiversitätsprogramm in Frage ?
Aus Naturschutzsicht besonders interessant sind die Flächen, die ein gesetzlich geschütztes Biotop tragen, besonders erhaltenswert sind oder Flächen mit hohem Wert für den Artenschutz. Unter Vertrag genommen werden können aber alle Flächen, die landwirtschaftlich extensiv genutzt werden. Es gibt viele verschieden Förderprogramme im Grünland wie Mähwiesen oder Mähweiden mit erstem Schnitt ab dem 15. Juni oder zu einem späteren Zeitpunkt sowie die Sommerbeweidung mit einer acht-wöchigen Beweidungspause.
Welche Programme gibt es ?
Neben den Grünlandprogrammen gibt es auch ein Programm im Acker. Um die seltenen Ackerwildkräuter zu erhalten, können Schutzäcker angelegt werden. Hierbei verzichtet der Bewirtschafter sowohl auf Pestizide als auch auf eine mechanische Unkrautbekämpfung. Dieses Programm liegt uns besonders am Herzen, da Ackerwildkräuter seit den 1960er Jahren stark zurückgegangen sind und heute mehr als 50 % der Ackerwildkräuter gefährdetet sind. Hier will SICONA dieses Jahr verstärkt Verträge verhandeln. Für die Förderung der Ackerfauna gibt es die Möglichkeit mehrjährige Blühflächen, sogenannte „Buntbrachen“, anzulegen.
Aktueller Stand der Biodiversitätsverträge in der SICONA-Region
Jedes Jahr werden neue wertvolle Flächen unter Vertrag genommen. SICONA verhandelt aktuell in 49 Gemeinden Verträge aus; rund 1.770 ha sind ab diesem Jahr 2024 unter Vertrag. Knapp 130 ha davon konnten für die Periode ab 2024 neu unter Vertrag genommen werden. Den Großteil der Verträge machen insgesamt die Mähwiesen- und Weideprogramme zum Erhalt des artenreichen Grünlands aus.
Die Mähwiesenprogramme sehen etwas spätere Mahdtermine vor, damit die Pflanzenarten zur Blüte und Fruchtreife kommen können.
Artenreiche Wiesen brauchen eine extensive Nutzung ohne Dünger. Mithilfe der Biodiversitätsverträge wird diese Nutzung gefördert und den Landwirten ein Ausgleich gezahlt.
Mähwiesenprogramme sind ein wichtiges Instrument zur Pflege artenreicher Feuchtwiesen und tragen dazu bei auch künftig solch buntblühende Wiesen zu erhalten.
Artenreicher Acker mit seltenen Ackerwildkräutern. Mithilfe der Biodiversitätsverträge wird eine Ackernutzung gefördert, die den Lebensraum dieser Arten erhält.
Auch die Feldlerche profitiert von den extensiv genutzten Flächen im Offenland.
Tiere der Ackerflur profitieren von mehrjährigen Blühflächen – ebenfalls ein Programm der Biodiversitätsverordnung, das von den Landwirten gewählt werden kann.
Sie sind Bewirtschafter oder Besitzer einer artenreichen Wiese oder eines Ackers und sind an einem Biodiversitätsvertrag interessiert? Dann können Sie sich gerne bei uns melden. Ansprechparnter für Sie sind:
Fanny Schaul
26 30 36 -37
Michel Diederich
26 30 36 -46
Linda Tagliero
26 30 36 -74