Honorierung und Ausgleichzahlungen zum Schutz der Artenvielfalt für Landwirte – die Biodiversitätsprogramme
In Luxemburg gibt es rund 6.000 ha Offenlandbiotope, die größtenteils landwirtschaftlich genutzt werden. Um sowohl nationale als auch europäische Biotop- und Artenschutzziele zu erreichen, werden genau hier die sogenannten Biodiversitätsprogramme umgesetzt. Im Rahmen dieser Vertragsnaturschutzprogramme nimmt ein Landwirt freiwillig teil. Für eine Dauer von fünf Jahren werden die Flächen extensiv bewirtschaftet. Für diesen Einsatz im Sinne der Gesellschaft wird der teilnehmende Landwirt durch eine finanzielle Förderung „belohnt“ und damit für etwaige Ertragseinbußen (im Vergleich zu einer intensiveren Landnutzung mit Einsatz von Dünger und Pestiziden) entschädigt.
Die Biologischen Stationen wie SICONA führen die Verhandlungen dieser Programme durch und beraten die Landwirte über die optimale Bewirtschaftungsform der Flächen. Die Ansprechpartner von SICONA kontaktieren jährlich die Bewirtschafter, deren Verträge auslaufen und verlängern diese für weitere fünf Jahre. Neben den Verlängerungen werden jedes Jahr zusätzlich neue Verträge auf wertvollen Grünland- oder Ackerflächen abgeschlossen.
Welche Flächen kommen für ein Biodiversitätsprogramm in Frage?
Zum einen können Flächen, die sich in Natura 2000-Gebieten, in ausgewiesenen nationalen und kommunalen Naturschutzgebieten, in international geschützten Feuchtgebieten und in ausgewiesenen Wasserschutzgebieten befinden unter Vertrag genommen werden. Zum anderen natürlich die Parzellen, die ein gesetzlich geschütztes Biotop tragen und besonders erhaltenswert sind. Zudem können Flächen mit hohem Wert für den Artenschutz außerhalb von Schutzgebieten in ein Biodiversitätsprogramm aufgenommen werden. Weil hier ein Nachweis bestimmter Tier- oder Pflanzenarten notwendig ist, ist es dem Eigentümer oder Bewirtschafter anzuraten einen Ansprechpartner bei SICONA zu kontaktieren.
Magere Flachland-Mähwiesen brauchen eine extensive Nutzung ohne oder mit nur sehr geringer organischer Düngung sowie ohne den Einsatz von Pestiziden. Diese Nutzung inklusive eines ersten Schnitts nach dem 15. Juni wird mithilfe der Biodiversitätsverträge gefördert und erhalten.
Artenreiche Wiesen, wie hier mit vielen Orchideen, brauchen eine extensive Nutzung ohne Dünger. Mithilfe der Biodiversitätsverträge kann diese Nutzung gefördert und den Landwirten ein Ausgleich gezahlt werden.
Ackerrandstreifen mit typischen Ackerwildkräutern benötigen eine extensive Nutzung. Die Artenvielfalt der bedrohten Ackerwildkräuter wird mithilfe der Biodiversitätsverträge erhalten.
Artenreicher Acker mit seltenen Ackerwildkräutern. Mithilfe der Biodiversitätsverträge können diese Arten erhalten werden. Den Landwirten wird ein Ausgleich für die extensive Nutzung gezahlt.
Aktueller Stand der Biodiversitätsverträge in der SICONA-Region
Jedes Jahr werden neue wertvolle Flächen unter Vertrag genommen. SICONA verhandelt aktuell in 49 Gemeinden Verträge aus; rund 1.725 ha sind ab 2023 unter Vertrag. Davon sind 953 ha in Natura 2000-Gebieten und 1.629 ha auf Grünlandflächen (570 ha Offenland-Biotope). Die Programme dazu sind z. B. Mahd oder Mähweide ab dem 15. Juni oder später, die Sommerbeweidung mit einer acht-wöchigen Beweidungspause oder auch Brachestreifen. 2022 konnten neue Verträge für insgesamt 167 ha abgeschlossen werden.
Wir danken den Landwirten für ihre Teilnahme an den Programmen und der extensiven Bewirtschaftung der wertvollen Flächen ohne den Einsatz von Pestiziden und Düngemitteln. Ohne diese extensive Nutzungsweise könnten diese wertvollen Wiesen und Weiden und auch andere Biotoptypen nicht erhalten werden!
Erhalt der seltenen Ackerwildkräuter
Neben den Programmen für das artenreiche Grünland gibt es spezifische Programme um die seltenen Ackerwildkräuter zu erhalten: Schutzäcker, Ackerrandstreifen und Feldflorareservate. Ackerwildkräuter sind seit den 1960er Jahren stark zurückgegangen und gehören heute zu den gefährdeten Arten. Von 200 typischen Arten der Äcker, die in Luxemburg vorkommen, ist die Hälfte bereits gefährdet und 20 % sind bereits ausgestorben. Bei den Acker-Biodiversitätsprogrammen verzichtet der Bewirtschafter sowohl auf Pestizide als auch auf eine mechanische Unkrautbekämpfung. 2022 wurden über 21 ha im Rahmen dieser Programme zum Schutz von Ackerflora eingesetzt. Hier will SICONA dieses Jahr verstärkt Verträge verhandeln. Dazu wurde speziell ein Flyer entworfen, der mehr Informationen zu den kleinen Ackerwildkräutern und den möglichen Vertragsnaturschutzprogrammen gibt.
Sie sind Bewirtschafter oder Besitzer einer artenreichen Wiese oder eines Ackers und sind an einem Biodiversitätsvertrag interessiert? Dann können Sie sich bei uns melden. Ihre Ansprechparnter:
Fanny Schaul
26 30 36 -37
Michel Diederich
26 30 36 -46
Linda Tagliero
26 30 36 -74