Die EU-Wasserrahmenrichtlinie – eine Richtlinie die für alle EU-Staaten verbindlich ist – fordert, dass alle Fließgewässer in einen guten Zustand gebracht werden müssen. In Luxemburg gibt es hier noch viel zu tun, um die Sünden der Vergangenheit wieder auszugleichen. Während die Wasserverwaltung und auch die Natur- und Forstverwaltung an größeren Fließgewässern tätig sind, fokussiert sich SICONA auf die kleineren Gewässer in seinen Mitgliedsgemeinden.
Doch selbst bei verhältnismäßig kleinen Bächen sind Fließgewässer-Renaturierungen mit großem Aufwand verbunden. Nicht nur dass die Arbeiten selbst oft einen großen Arbeitsaufwand erfordern, da hier normalerweise größere Strecken (bis zu 500 m) betroffen sind. Auch Vorbereitung und Planung erfordern sehr viel Zeit. Zunächst müssen Übereinkünfte mit allen Eigentümern getroffen werden, die Anlieger am Projekt sind, was oft jahrelang dauert. Bei der Planung sind hydraulische Eigenschaften zu beachten, damit es später keine negativen Einflüsse auf z.B. Nachbargrundstücke gibt.
SICONA hat in den letzten Jahren zwischen einem und fünf Bachrenaturierungsprojekten pro Jahr durchgeführt. Die größten Projekte wurden an der Olmerbaach in der Gemeinde Koerich (mehr als 1 km in mehreren Etappen), an der Näerdenerbaach in Beckerich (400 m) und in der Flur Az in Beckerich (500 m) umgesetzt. Beim letzten Projekt wurde ein völlig verrohrter Bach wieder an die Oberfläche geholt und gleichzeitig ein ausgedehntes Feuchtgebiet in der Bachaue geschaffen. Weitere Projekte fanden z. B. an der Petruss in Bartringen, der Mess in Reckingen/Mess, der Mamer und der Faulbaach in Mamer, der Puelbech in Kayl, der Zéissengerbaach in Leudelingen und der Schwebach in Saeul statt.