Seit Beginn des Naturpaktes, im Jahr 2021, haben sich 37 SICONA-Gemeinden dazu entschlossen an diesem Projekt teilzunehmen. Die Gemeinden leisten durch das Umsetzen möglichst vieler Naturpakt-Maßnahmen ihren Beitrag zum Schutz der Biodiversität. Gleichzeitig sammeln sie dabei Punkte für die erste Zertifizierung.
Beim Naturpakt handelt es sich um ein Zertifizierungssystem mit vier Leistungsstufen:
- Basis (40%)
- Bronze (50%)
- Silber (60%)
- Gold (70%)
Je nach Zertifizierungsstufe und Größe der Gemeindefläche erfolgt eine finanzielle Unterstützung des Staates.
Nach Abschluss des ersten Jahres und der Organisation eines ersten Audits haben 13 SICONA-Gemeinden die Basiszertifizierung (40%) erreicht. Drei Gemeinden haben Bronze (50%) erzielt und eine Gemeinde wurde bereits mit Silber (60%) zertifiziert (siehe Abbildung).
Quelle – Kartengrundlage © Administration du cadastre et de la topographie du Grand-Duché de Luxembourg
Neben der Gründung eines Service écologique, dem Installieren von Fledermausgauben, der extensiven Bewirtschaftung von Feldwegrändern, der Zusammenarbeit in Flusspartnerschaften, dem Ausweisen von Biotopbäumen und dem Verwenden von gemeindeeigenem Holz für öffentliche Bauprojekte, zählen viele weitere Maßnahmen zum Naturpakt.
Die Gemeinden werden bei der Umsetzung des Maßnahmenkatalogs von Naturpaktberatern unterstützt. Von den 37 teilnehmenden SICONA-Gemeinden haben 5 Gemeinden einen eigenen Berater. Weitere 5 Gemeinden haben das Angebot eines Planungsbüros angenommen und 27 Gemeinden werden von einem Naturpakt-Berater des SICONA beraten. Ein zentraler Bestandteil des Naturpaktes ist das Einbringen der Bürgerinnen und Bürger in die Planung und Umsetzung von Maßnahmen. Deshalb wurden Naturpakt-Teams gegründet in denen sich Interessierte an der Umsetzung des Maßnahmenkatalogs beteiligen können.
Eine Maßnahme, die im Naturpakt anerkannt wird, ist das Anlegen von naturnahen Stillgewässern auf gemeindeeigenen Flächen oder auf Flächen deren Bestand über einen Pachtvertrag mit der Gemeinde gesichert ist. Diese Maßnahme dient dem Schutz von Amphibien, deren Vorkommen in den letzten Jahren europaweit stark zurückgegangen ist.
Das Anlegen von Feldflorenreservate auf Flächen, die in Gemeindebesitz liegen, dienen dem Schutz seltener und stark gefährdeter Ackerwildkräuter und zählt ebenfalls zu den Maßnahmen des Naturpaktes.