Rauchschwalben im Stall
Fensterschwalben an Lehmpfütze
Nistender Mauersegler
Unsere Gebäudebrüter
Gebäudebrütende Vogelarten, wie Schwalbe oder Mauersegler, sind Frühlingsboten, die ab April wieder am Horizont zu sehen sind. Sie suchen sich geeignete Plätze, um zu nisten und ihre Jungen großzuziehen. Jedoch haben sie es zusehends schwer geeignete Nistplätze sowie Material zu deren Bau zu finden.
Am besten gefällt es den Schwalben dort, wo zwei Begebenheiten erfüllt werden: extensiv bewirtschaftete Äcker, Wiesen und Feuchtlebensräume für Nahrung und Siedlungsraum mit zahlreichen Nistmöglichkeiten für einen geeigneten Brutlebensraum.
SICONA führt seit 2013 systematische Kartierungen durch, um die Bestände in den Gemeinden zu erfassen und setzt praktische Maßnahmen für den Schwalben- und Seglerschutz mit den Gebäudebesitzern um. So wurden von SICONA bis heute 1200 Kunstnester installiert (Stand April 2024).
Lebensstätten Nisthilfen
Wo Gebäude verschwinden und neu gebaut oder saniert werden, können Nisthilfen in die Konstruktion, z.B. in die Wärmedämmmung, integriert werden. Alternativ können Kunstnester an der Außenwand an entsprechender Stelle und in der nötigen Höhe angebracht werden.
Um größere Kolonien aufzufangen sind Schwalbentürme nützlich, an denen bis zu 48 Brutpaare Einzug nehmen können. Spezielle Lockrufgeräte helfen den Tieren dabei, diese zu lokalisieren und wahrzunehmen. Auch ehemalige Trafotürme können zu Artenschutztürmen mit Kunstnestern umfunktioniert werden.
Im Rahmen des Projektes Natur genéissen, das u.a. die Vogelbestände in der Agrarlandschaft fördert (Farmland Birds), können Landwirte sich engagieren, Gebäudebrüter an und in ihren Scheunen zu fördern. Sie bieten ideale Bedingungen bezüglich Standort und Nahrung.
Lockrufgerät für Schwalbentürme
Schwalbenturm
Nistkästen für Mehlschwalben
Nistkästen für Mauersegler
Auf was gilt es zu achten ?
Es ist wichtig den Schwalben einen freien An- und Ausflug an ihren Nestern zu garantieren. Glaswände sind für sie überaus trügerisch, da sie wegen der Durchsichtigkeit diese nicht erkennen können. Es kommt oft zu tödlichen Kollisionen, die auch Aufkleber nicht verhindern. Abwehrmaßnahmen, wie Taubenspikes, sind für sie ebenso tödlich und außerdem verboten.
Das Naturschutzgesetz verbietet es die Tiere zu stören, die Nester zu beschädigen oder zu entfernen. Bei Sanierungen ohne Ersatzmaßnahmen für bestehende Gebäudebrüter kann ein Baustopp drohen.
Maßnahmen zum Schutz der Gebäudebrüter im öffentlichem Raum auf lokaler Ebene werden für die Gemeinden im Rahmen des Naturpakt angerechnet.
Unser Ratgeber mit Informationen und Details rund um Kunstnester auch zu Fledermäusen und Hausspatz finden Sie hier: