Die Artenvielfalt in den Äckern erhalten
Die Bartringer Erklärung setzt sich ein für den Schutz der Ackerlebensräume
In Juli 2017 organisierte SICONA in Bartringen einen Workshop, der sich mit dem Verlust der Artenvielfalt in den Ackerfluren und neuen Strategien zu ihrem Schutz auseinandersetzte. Am Ende der Tagung stand die sogenannte „Bartringer Erklärung“, bei der sich Experten und Vertreter des Umweltministeriums sowie mehrerer Fachverwaltungen auf eine Vorgehensweise für künftige Schutzprojekte einigten, die der Lebensgemeinschaft der Äcker helfen sollen.
Die Erklärung beginnt mit einer Analyse der aktuellen Situation in Luxemburg. „Der Schwund der Artenvielfalt in der Agrarlandschaft ist dramatisch. Die Bestände von Kiebitz, Rebhuhn, Wachtel, Feldlerche, Grauammer und anderen Feldvogelarten sind in den letzten Jahrzehnten in Luxemburg, wie in anderen europäischen Ländern auch, stark zurückgegangen. Ackerwildkräuter gehören in Luxemburg zu den am stärksten gefährdeten Pflanzenarten. Auf der Roten Liste der Blütenpflanzen Luxemburgs stehen über 100 Ackerwildkrautarten!“
Im zweiten Teil werden die notwendigen Schutzmaßnahmen aufgeführt, die sich in drei Bereiche gliedern.
- Schutzmaßnahmen für Ackerwildkräuter
- Schutzmaßnahmen für die Feldfauna
- Übergreifende Schutzmaßnahmen für die Lebensgemeinschaft der Äcker
Die Ackerflora soll über zwei Wege geschützt werden. Einerseits in den landwirtschaftlichen Kulturen über Naturschutzverträge im Rahmen der staatlichen Biodiversitätsprogramme. Diese ermöglichen die Anlage von ungespritzten Randstreifen, für die die Landwirte entschädigt werden. Um das Überleben sehr seltener Arten zu sichern müssen aber daneben sogenannte Ackerreservate angelegt werden. Diese werden speziell für den Ackerwildkrautschutz bewirtschaftet und die Samen extrem gefährdeter Arten gezielt eingesät. SICONA betreibt mehrere solcher Reservate auf Gemeindegrundstücken.
Bei der Feldfauna geht es um eine Bewirtschaftung der Äcker bei denen Arten, wie Rebhuhn und Feldlerche eine Chance haben. Konkrete Maßnahmen sind etwa die Anlage von Blühstreifen (sogenannte Buntbrachen) in den Äckern und der Erhalt von Rainen.
Die allgemeinen Maßnahmen beziehen sich auf zukünftige Maßnahmen der GAP (Gemeinsame Agrarpolitik der EU), aber auch auf nationale Strategien, etwa einen höheren Anteil der Biolandwirtschaft und verbesserte Fruchtfolgen sowie eine Reduktion der Pestizide in der konventionellen Landwirtschaft.
Die gesamte Bartringer Erklärung zum Nachlesen: Bartringer Erklärung zum Schutz der Ackerbiozonösen in Luxemburg_Endfassung_20170801