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Der Haussperling:
ein Singvogel im „Sinkflug“

Als Kulturfolger haben sich Gebäudebrüter an den urbanen Lebensraum angepasst. Manche von ihnen haben sich aufgrund von Veränderungen ihrer primären Lebensräume im Laufe der Zeit stark spezialisiert, so dass Gebäude für sie die einzige Möglichkeit darstellen, einen Nistplatz oder ein Quartier zu finden.  Sie sind zu „Gebäudebrütern“ geworden und damit ein wesentlicher Teil unserer belebten Stadt- und Siedlungsnatur.

Steckbrief

  • Lebensraum: Dörfer, Vorstadtbezirke, Stadtzentren mit großen Parkanlagen
  • Brutplatz: Hohlräume an oder in der Nähe von Gebäuden, Dachkästen, Jalousien und Mauerlöcher
  • Gefährdung: Nistplatzmangel durch Verschluss möglicher Nistplätze an Gebäuden (s.u.), Nahrungsmangel durch Flächenversieglung
  • Erkennungsmerkmale: Männchen: bleigrauer Scheitel und schwarzer Kehlfleck
    Weibchen: heller Überaugenstreif und insgesamt unscheinbarer als die Männchen

Die Art ist kein Zugvogel und bleibt, im Gegensatz zu Schwalben und Mauerseglern, das ganze Jahr über bei uns.

Gefährdung durch Sanierung, Abbruch und Neubau von Gebäuden

Bei Sanierung, Umbau oder Abbruch von Häusern können Gebäudebrüter ihr Quartier und ihre Brut verlieren. Moderne energetische Gebäude mit fugenlosen Putz-, Glas- oder Metallfassaden bieten ihnen keine Mitwohngelegenheiten mehr. Doch ohne Quartier ist keine Fortpflanzung möglich. Langfristig führen diese Veränderungen zum Rückgang der Kulturfolger und zu gravierenden Bestandseinbrüchen.

Dies ist auch der Fall des Haussperlings, ebenso als Spatz bekannt. Der Bestand in Luxemburg wird aktuell auf 30.000-35.000 Brutpaare geschätzt und ist um 66 % in den letzten Jahrzehnten gesunken (natur & ëmwelt 2024).

Grundsätzlich sind laut Naturschutzgesetz vom 18. Juli 2018 und durch die Europäische Vogelschutzdirektive vom 30. November 2009 alle wild lebenden Vögel sowie deren Quartiere und Zufluchtsstätten geschützt. Es ist u. a. verboten:

  • Die Nester zu beschädigen, zu zerstören oder zu entfernen.
  • Die Vögel zu stören, insbesondere während der Brut- und Aufzuchtzeit.

Nistkästen als Hilfe für die Spatzen

Spatzen sind Koloniebrüter und benötigen mehrere Nistkästen an einem Ort. Ebenso wichtig wie die Brutplätze sind Schutzgehölze (z. B. Hecken) in unmittelbarer Nähe, die als sozialer Sammelplatz und als Versteck bei Gefahr dienen. Mit speziell angefertigten Nisthilfen können die Haussperlinge gefördert werden.

Die Kästen und Einfluglöcher (je Einflugloch ein Kasten) sollten mindestens in einem 1 Meter Abstand zueinander und die Nisthilfen mindestens in 3 Meter Höhe am Gebäude angebracht werden.  Naturnahe Hecken mit Wildgehölzen oder Samenstände von Wildstauden sichern zudem das Nahrungsvorkommen in Form von Insekten und Sämereien. Hier leistet die extensive Nutzung von Wiesen und Weiden sowie Wegrändern einen erheblichen Beitrag. Für Gemeinden werden proaktive Schutzmaßnahmen mit bis zu 75 % subventioniert und werden im Naturpakt angerechnet.

Auch Schwalben gehören zu den bedroten Arten. Es gefällt ihnen am Besten dort, wo zwei Begebenheiten erfüllt werden: extensiv bewirtschaftete Äcker, Wiesen und Feuchtlebensräume für Nahrung und Siedlungsraum mit zahlreichen Nistmöglichkeiten für einen geeigneten Brutlebensraum. SICONA führt seit 2013 systematische Kartierungen durch, um die Bestände in den Gemeinden zu erfassen und setzt praktische Maßnahmen für den Schwalben- und Seglerschutz mit den Gebäudebesitzern um. So wurden von SICONA bis heute 1200 Kunstnester installiert (Stand April 2024).

Einfluglöcher bei Nistkästen

Gehäuse von Nistkästen