Lebensstätten für Gebäudebrüter erhalten und schaffen

Rauchschwalben im Stall

Schwalben an Lehmpfütze

Der Mauersegler

Der Haussperling: auch eine gefährdete Art.

Unsere Gebäudebrüter

Gebäudebrütende Vogelarten, wie Schwalben oder Mauersegler, sind Frühlingsboten, die ab April wieder am Horizont zu sehen sind. Sie suchen sich geeignete Plätze, um zu nisten und ihre Jungen großzuziehen. Jedoch haben sie es zusehends schwer geeignete Nistplätze sowie Material zu deren Bau zu finden.

Am besten gefällt es den Schwalben dort, wo zwei Begebenheiten erfüllt werden: extensiv bewirtschaftete Äcker, Wiesen und Feuchtlebensräume für Nahrung und Siedlungsraum mit zahlreichen Nistmöglichkeiten für einen geeigneten Brutlebensraum.

SICONA führt seit 2013 systematische Kartierungen durch, um die Bestände in den Gemeinden zu erfassen und setzt praktische Maßnahmen für den Schwalben- und Seglerschutz mit den Gebäudebesitzern um. So wurden von SICONA bis heute etwa 1500 Kunstnester installiert (Stand Mai 2026).

Lebensstätten Nisthilfen

Wo Gebäude verschwinden und neu gebaut oder saniert werden, können Nisthilfen in die Konstruktion, z.B. in die Wärmedämmmung, integriert werden. Alternativ können Kunstnester an der Außenwand an entsprechender Stelle und in der nötigen Höhe angebracht werden.

Um größere Kolonien aufzufangen sind Schwalbentürme nützlich, an denen bis zu 48 Brutpaare Einzug nehmen können. Spezielle Lockrufgeräte helfen den Tieren dabei, diese zu lokalisieren und wahrzunehmen. Bisher wurden von SICONA 20 Schwalbentürme installiert.

Auch ehemalige Trafotürme können zu Artenschutztürmen mit Kunstnestern umfunktioniert werden. Ebenso können Landwirte sich engagieren, Gebäudebrüter wie Schleiereulen oder Rauchschwalben an und in ihren Scheunen zu fördern. Sie bieten ideale Bedingungen bezüglich Standort und Nahrung.

Lockrufgerät für Schwalbentürme

Schwalbenturm

Kunstnester für Mehlschwalben

Nistkästen für Mauersegler

Auf was gilt es zu achten ?

Es ist wichtig Schwalben & Co einen freien An- und Ausflug an ihren Nestern zu garantieren. Glaswände sind für sie überaus trügerisch, da sie wegen der Durchsichtigkeit diese nicht erkennen können. Es kommt oft zu tödlichen Kollisionen, die auch Vogelsilhouetten nicht verhindern. Abwehrmaßnahmen, wie Taubenspikes, sind für sie ebenso tödlich und außerdem verboten.

Das Naturschutzgesetz verbietet es die Tiere zu stören, die Nester zu beschädigen oder zu entfernen. Bei Sanierungen ohne Genehmigung für bestehende Gebäudebrüter kann ein Baustopp drohen.

Maßnahmen zum Schutz der Gebäudebrüter im öffentlichem Raum auf lokaler Ebene werden für die Gemeinden im Rahmen des Naturpakt angerechnet.

Unser Ratgeber mit Informationen und Details rund um Kunstnester auch zu Fledermäusen und Hausspatz finden Sie hier:

Das A & O :

  • Beratung und Akzeptanzförderung,
  • naturnahe Futterquellen schaffen,
  • Gefahrenquellen reduzieren,
  • Architekten und Firmen einbeziehen,
  • Nisthilfen in Bauprojekte integrieren.

Einblicke in die verschiedenen Themenbereiche finden Sie in den Beiträgen der Tagung:

Last update 01.06.2026

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